Versand und Zahlungsbedingungen

Liefer-/ Versandkosten

V. Lieferung

1. Der Umfang unserer Lieferpflicht / Leistungspflicht ergibt sich aus dem Vertrag.

2. Wir dürfen Teillieferungen / Teilleistungen ausführen, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist.

3. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei einem zuverlässigen Lieferanten deckungsgleich Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir den Vertragspartner unverzüglich über die nicht Verfügbarkeit informieren und dem Vertragspartner unverzüglich schon erfolgte Gegenleistungen erstatten. 

4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Vertragspartner keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungswilligkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist (z.B. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung), sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Vertragspartner die Zahlung bewirkt oder Sicherheit leistet. Erfolgt Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zur Einforderung von Schadensersatz berechtigt.

5. Innerhalb Deutschlands liefern wir ab einem Warenwert von 130,00 € frei Haus. Unterhalb von 130,00 € berechnen wir eine Pauschale von 8,00 € für Verpackung und Versand. Die Lieferung von Aluprofilen in Länge über 200 cm erfolgt gegen Aufpreis.

6. Außerhalb Deutschlands berechnen wir Versandkosten gemäß Paketdienst und außerhalb der EU zuzüglich Zoll.

7. Für Kleinstbestellungen unter 25,00 € erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 €.

8. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Spezifikationen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. 

9. Fixgeschäfte (§ 376 Abs. 1 HGB) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.

10. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.B. Aufruhr, Streik oder auf ähnliche Ereignisse zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen angemessen.

11. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder für den gelieferten Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufenen Menge zu liefern und zu berechnen. 

12. Für Terminaufträge, die weiter als vier Wochen ab Bestelldatum in die Zukunft reichen, berechnen wir für die Lagerung in unserem Werk mindestens 5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder die tatsächlichen Lagerkosten. Dem Vertragspartnern bleibt unbenommen, einen geringeren Lageraufwand nachzuweisen. 

Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu berechnen. Für die Lagerung in unserem Werk berechnen wir mindestens 5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder die tatsächlichen Lagerkosten. Dem Vertragspartner bleibt unbenommen, einen geringeren Lageraufwand nachzuweisen.