Versand und Zahlungsbedingungen

Liefer-/ Versandkosten

V. Lieferung

1. Der Umfang unserer Lieferpflicht / Leistungspflicht ergibt sich aus
dem Vertrag.

2. Wir dürfen Teillieferungen / Teilleistungen ausführen, sofern dies dem
Vertragspartner zumutbar ist.

3. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei einem zuverlässigen
Lieferanten deckungsgleich Bestellungen aufgegeben haben, werden wir
von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten,
wenn wir den Vertragspartner unverzüglich über die nicht Verfügbarkeit
informieren und dem Vertragspartner unverzüglich schon erfolgte Gegen-
leistungen erstatten.

4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Vertrags-
partner keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungswilligkeit bietet
und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist (z.B. Abgabe der eidesstatt-
lichen Versicherung), sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis
der Vertragspartner die Zahlung bewirkt oder Sicherheit leistet. Erfolgt
Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Auffor-
derung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag und zur Einforderung von Schadensersatz berechtigt.

5. Innerhalb Deutschlands liefern wir ab einem Warenwert von 150,00€ frei Haus. Unterhalb von 150,00€
berechnen wir eine Pauschale von 6,00 € für Verpackung und Versand. Die Lieferung von Aluprofilen in Länge über 200 cm erfolgt gegen Aufpreis.

6. Außerhalb Deutschlands berechnen wir Versandkosten gemäß Paket-
dienst und außerhalb der EU zuzüglich Zoll.

7. Bei Unterschreitung und Anbruch der genannten kleinstmöglichen
Unterverpackung berechnen wir für den entsprechenden Anteil einen
Mindermengenzuschlag von 10%.

8. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Spezifikationen, Unter-
lagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von
Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und
sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Vo-
raussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist
angemessen.

9. Fixgeschäfte (§ 376 Abs. 1 HGB) bedürfen der ausdrücklichen schrift-
lichen Bestätigung durch uns.

10. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z.B. Auf-
ruhr, Streik oder auf ähnliche Ereignisse zurückzuführen, so verlängern
sich die Fristen angemessen.

11. Wird bei Abruf - oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten
Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so sind
wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder für den gelieferten Teil den
für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht ab-
gerufenen Menge zu liefern und zu berechnen.

12. Für Terminaufträge, die weiter als vier Wochen ab Bestelldatum in
die Zukunft reichen, berechnen wir für die Lagerung in unserem Werk
mindestens 5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder die tat-
sächlichen Lagerkosten. Dem Vertragspartnern bleibt unbenommen, einen
geringeren Lageraufwand nachzuweisen.
Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so sind wir
berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereit-
schaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu berechnen. Für
die Lagerung in unserem Werk berechnen wir mindestens 5% des Rech-
nungsbetrages für jeden Monat oder die tatsächlichen Lagerkosten. Dem
Vertragspartner bleibt unbenommen, einen geringeren Lageraufwand nachzuweisen.